Am 4. September 2025 wurde vom Vorstand des OOP die neue Kinderschutz-Richtlinie angenommen
Die Arbeit des „OMA/OPA-Projektes: Allianz der Generationen“ (Projekt des Vereins NL 40, www.nl40.at) beruht auf der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie ihrer Zusatzprotokolle. Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren sinnhafte Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen sind zentrale Leitlinien für die Arbeit des OOP in Wien und Niederösterreich.
Laut Kinderrechtskonvention sind alle jungen Menschen unter 18 Jahren als Kinder bzw. als Jugendliche[1] zu betrachten und aufgrund ihres Alters besonders schutz- und förderbedürftig. Insbesondere steht dabei der Schutz vor (sexueller) Ausbeutung und Diskriminierung im Fokus des Kinderschutzkonzeptes des Vereins. Die vorliegende Richtlinie zielt auf den Schutz aller Kinder in allen Lebensbereichen.
Das OOP sieht seine Aufgabe darin, die Rechte aller Kinder zu stärken, die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern und sie vor möglichen Gefährdungen zu schützen. Das Wohl des Kindes sowie die aktive Beteiligung von Kindern sind dabei zwei Leitprinzipien in der Arbeitsweise und in den Maßnahmen des OOP.
Zur gesamten Fassung des Kinderschutz-Richtlinie gelangen sie hier: OOP-Kinderschutz-Richtlinie
[1] Der rechtliche Rahmen in Österreich, sowohl das AGBG wie auch das Strafgesetzbuch definieren Kinder unter 14 Jahren als „Unmündige Minderjährige“ bzw. Kinder zw. dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr als „Mündige Minderjährige“ bzw. Jugendliche.